Mit dem Renommee des „GevatterTod“ sieht es schlecht aus. In jungen Jahren mehr Feind in alten mehr Freund, bei religiösen Menschen Ansprechpartner bei Hilferuf und Bitten und literarisch nicht erst seit der Gebrüder Grimm verarbeitet, ist in unserer Zeit der Tod etwas, was nicht sein darf, schon gar nicht sichtbar. Sterbehilfe in der Schweiz oder Holland dem Dauerthema in Deutschland kommt nun ein Rechtsanwalt vor allem aber ehemaliger Hamburger Justizsenator mit der Erfindung eines Suizidautomaten zu Hilfe. Was, frage ich mich zuerst, sind die Beweggründe eines Justizsenators und Rechtsanwaltes dergleichen zu erfinden. Stinkt es ihm, Prozesse zu führen über Sterbehilfe und Suizidgefährdete, will er sich mit dem Spezialgebiet Betreuung und Erbschaftsrecht sowie Patientenverfügung einen neuen Namen machen. „Wer zuerst kommt stirbt kostenlos, das wird sicher eine unangenehme Situation, tönt er, aber sterben ist immer unangenehm“. Eine schmerzlose Angelegenheit. Er gibt den Sterbewilligen das Kabel mit dem Knopf in die Hand, um den Tötungsmechanismus auszulösen. Damit gebe er die Tatherrschaft ab und es liege allein beim Patienten zu drücken. Die Injektion wirkt so schnell, dass eine Hilfeleistung nicht möglich sei und es nicht zum Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung komme. Rechtlich mag alles richtig sein, perfide ist es allemal. Dieser Automat lässt sich wunderbar schnell nachbauen und im Baumarkt verkaufen, das tödliche Kaliumchlorid und ein Betäubungsmittel gibt es übers Internet.
Gevatter Tod kann nicht so schnell zur Stelle sein wie dieser ganze Vorgang dauert, hat er doch schon Schwierigkeit einem Selbstmörder hinterm Steuer zu folgen, wenn der gegen ein anderes Auto kracht und noch lebensfrohe Menschen mitnimmt. Eine ebenso perfide aber legale Art, sterben zu wollen.
Aber bei diesem Gerät so scheint es, bringt die Idee Menschen zu leichtfertig auf den Gedanken, wie man schnell, schmerzlos, effektiv, Alte und Kranke beseitigt.