In England gibt es pro Quartal bis zu 250.000 Fehlermeldungen von ärztlichen Behandlungen. In Deutschland stellten im vergangenen Jahr nur 10432 Patienten Anträge auf nachträgliche Begutachtung von Behandlungsfehlern. Bei den Schlichtungsstellen prüfen nur zwei oder drei Gutachter den jeweiligen Einzelfall und nur in 7049 Fällen trafen sie eine Entscheidung, der einen gesundheitlichen Schaden feststellte. Die eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Dabei geht man davon aus, dass im letzten Jahr ca. 720 000 Menschen unter Behandlungsfehlern litten, dass sind ca. 10% der in Kliniken behandelten Patienten. Ganz schön kräftig. Gestern noch erzählte mir ein älterer Mann der an Lungenkrebs leidet, dass bei der Bestrahlung seine rechte gesunde Lunge im oberen Teil mitverbrand wurde. Natürlich ist er zu schwach und kaputt, als dass er sich noch dagegen wehren könnte, da darf das Bestrahlungszentrum ruhig weiterwursteln. Unsere Ärzte müssen Behandlungsfehler nicht wie in anderen Ländern melden, sie dürfen üben, bis es mal fehlerfrei klappt. Andererseits kommt von ihnen das Argument, na, wenn wir den Fall nicht richtig einschätzen können, behandeln wir den Patienten erst gar nicht, somit gehen Patient und Arzt lieber das Risiko ein, mit der Fehlerquote siehe oben und juristische Folgen schließen sie durch Unterschriften vom Patienten von vornerein gleich aus. Wie viele Krebspatienten falsch behandelt werden, trotz besseren Wissens hat schon kriminelle Züge. Und wer schon am Boden liegt, hat kaum die Kraft sich zu wehren. Da stirbt es sich besser für Arzt und Patient. Wer dennoch klagt erlebt das Urteil selten, da es sich meist über Jahre hinzieht.
Doch wer überlebt, darf sich und dem Arzt danken.