„Ein schönes Gefühl, gesteht ein gutaussehender dunkelhaariger, vielleicht 35jähriger Mann, zu wissen, dass da draussen 15 Kinder von mir sind“, bezaubernde Grübchen begleiten sein stolzes Lächeln. Regelmäßig besucht er die Samenbank, denn seit 1970 ist die donogene Insemination in Deutschland erlaubt. Dass die Freude irgendwann vorbei sein könnte, zeigt eine heute 26jährige, die erfahren musste, dass ihr Vater nicht ihr Erzeuger, sondern ein gespendeter Samen ist. Das hat sie mit 100. 000 Kindern in Deutschland gemein. Galt die Anonymität als gesichert, ist es seit 89 vorbei, denn ein Urteil gibt Kinder das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dies Recht finde ich nun selbstverständlich, obwohl die Dunkelziffer genannter Väter dramatisch ist, auch ohne Samenbank, andererseits kann hier, wenn’s hart auf hart kommt, die Mutter den Erzeuger nennen.
Dass es diese Reproduktionsmöglichkeit gibt, bedeutet den Kinderwunsch von Ehepaaren oder Singles, realisieren zu können. Nur zu Ende gedacht ist die Möglichkeit noch lange nicht. Es kann ein juristisches Phänomen werden, denn sobald der Arzt den Namen des Spenders freigibt, kann das volljährige, oder 15 seiner weiteren Kinder, Ansprüche geltend machen. Da wird so manchem Reproduktionswilligen der sich über die Erde verbreiten möchte, die Muffe gehen. Angenommen, es handelt sich um eine besonders teure Samenspende, eines Akademikers, Künstlers oder Nobelpreisträger. Einen Schutz für den Samenspender gibt es heute noch nicht. Wird aber kommen müssen. Wächst ein Samenspenderkind in einer harmonischen Beziehung auf, wird der Vater bleiben, ob Erzeuger oder nicht. Es geht um Erziehung und Beziehung. Geht es schief, wird es hart für das Kind und das hat es nicht verdient.