Um nicht im Sommerloch zu versinken eine Denkaufgabe bis zur nächsten Kolumne:
Das Problem des Protagoras
Euathlos wurde von Protagoras zum Anwalt ausgebildet. Man traf eine großzügige Vereinbarung, nach der Euathlos nicht für sein Studium bezahlen muss, bis und sofern er seinen ersten Fall gewinnt.
Zum Ärger von Protagoras, der viel Zeit für die Ausbildung seines Schülers aufgewendet hatte, entscheidet dieser sich jedoch, Musiker zu werden und die Robe an den nagel zu hängen. Protagoras verlangt daraufhin, dass Euathlos ihn für die Ausbildung bezahlt. Euathlos aber weigert sich, und so geht Protagoras vor Gericht.
So wie Protagoras die Dinge sieht, muss Euathlos, wenn er den Prozess verliert, seine Schulden an ihn zurückzahlen. Aber auch wenn Euathlos gewinnt, muss er bezahlen, da er ja dann seinen ersten Prozess gewonnen hat.
Euathlos, sieht die Sache etwas anders. Wenn ich verliere, so denkt er, habe ich meinen ersten Prozess verloren und muss, wie der Vertrag es vorsieht, keinen Pfennig bezahlen. Wenn ich jedoch gewinne, darf Protagoras nicht mehr auf dem Vertrag beharre, sodass ich ebenfalls nicht zahlen muss.
Nun können nicht beide Recht haben. Wer begeht den Denkfehler?
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