Tochter eines Samenspenders möchte wissen, wer ihr biologischer Vater ist. Schon hart zu erfahren, dass man nicht durch einen Liebesakt gezeugt wurde. Nach Schätzungen wurden in Deutschland seit den 1970er Jahren über 100.00 Kinder durch sogenannte Insemination eines Spendersamens gezeugt. Im moralsauren Deutschland gab es mindestens so viel Widerstand wie gegen Abtreibung. Die Forschung überschlug sich förmlich mit neuen Möglichkeiten, erstes Retortenbaby in England, Leihmütter, fremde Eier, oder durch den Samen eines unbekannten Mannes, zu einem Kind zu kommen. Dass diese Kinder zu Erwachsenen Individuen werden, die Fragen und Ansprüche stellen, wurde nicht zu Ende diskutiert. Im erwachsenen Alter entstehen Kriterien die Kinder veranlassen an ihrer Herkunft zu zweifeln und vor Gericht ziehen Ihre Mütter können sie kaum unterstützen, da ihnen der Name des Samenspenders nicht bekannt ist und nie wissen wollten. Jetzt klagte die Tochter eines anonymen Spenders und das Oberlandesgericht in Hamm, gab ihr das Recht, auf Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters. Eine schwierige Situation für alle Beteiligten, die durchaus bis zur Katastrophe, ja zum Bruch der sozialen Familie führen kann. Ob die junge Frau in diesem Fall den Namen erfahren wird ist ungewiss, da der Arzt beteuert, die Namen damaliger Samenspender, in seiner Klinik nach 10 Jahren vernichtet zu haben. Das Gericht begründet seine Entscheidung, dass das Interesse der Klägerin, ihre Abstammung zu erfahren, höher zu bewerten sei, als die Interessen des beklagten Klinikchefs und des Samenspenders. Es gebe kein Recht auf Anonymität, sondern ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Man stelle sich das Entsetzen des unbekannten Samenspenders vor, sollten Rechtsansprüche auf Erben oder soziale Absicherung auf ihn zu kommen. Er wird bereuen, für ein paar Mark, die es damals gab, seinen Samen abgegeben zu haben. Die bisherige gesetzliche Familie des Kindes, kann es als Kränkung ansehen. Für mehrere Menschen wird sich ihre Welt verändern ob sie wollen oder nicht.